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Freitag, 25. März 2016

GfK-Studie - Finanzbildung: Jeder 2. fordert mehr Unterricht

Das Thema Finanzbildung spaltet die Nation: Während die eine Hälfte damit in Ruhe gelassen werden möchte, will die andere Hälfte mehr wissen und fordert mehr Unterricht. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Finanzvermittlers AVL. Vor allem Altersvorsorge und Förder-Möglichkeiten sind gefragt.

"Ich bin fast 18 und habe keine Ahnung von Steuern, Miete und Versicherungen. Aber ich kann eine Gedichtanalyse schreiben": Diese Twitter-Kurznachricht einer 17-Jährigen machte im vergangenen Jahr Furore im Internet. Ein Einzelfall - oder sehen viele Deutsche Defizite bei der Finanzbildung und wollen lieber Finanzkunde statt Erdkunde? Was wollen sie konkret zu Finanzen wissen? Diesen Fragen ging die GfK-Studie nach und sprach dafür mit 1.088 Menschen ab 14 Jahren.

Top 5 Finanzbildung: Altersvorsorge vorn

Die Mehrheit (55 Prozent) gab an, sich für Finanzen zu interessieren, und zwar mit folgender Gewichtung:







Thema Prozent*

1 Altersvorsorge 33,4

2 Geldanlage 24,6

3 Private Versicherungen 24,4

4 Gesetzliche Versicherungen 19,5

5 Immobilien 14,4

*Mehrfachnennung möglich - Quelle: GfK/AVL


Hingegen erklärten 44 Prozent, sie hätten generell kein Interesse an Finanzen, also knapp die Hälfte der von der GfK befragten Menschen. Besonders groß, mit 87 Prozent, ist das Desinteresse demnach bei den 14- bis 19-jährigen. War also der viel diskutierte Twitter-Ruf nach mehr Finanzbildung doch eher eine Ausnahme? "Nicht unbedingt", meint AVL-Chef Uwe Lange. "Wenn sich junge Leute dem Erwachsenenalter nähern, steigt das Finanz-Interesse sprunghaft. Das lässt sich an der nachfolgenden Altersgruppe erkennen, die der 19- bis 29-jährigen." Bei ihnen liegt das Finanzthemen-Interesse schon leicht über dem Schnitt. Weit überdurchschnittlich ist es bei den 40- bis 49-jährigen.

Top 5 Finanz-Aspekte: Förderungen vor Chancen und Kosten







Aspekt Prozent*

1 Förderungen 62,1

2 Chancen 48,8

3 Kosten 47,0

4 Risiken 39,1

5 Ethik 25,7

*Mehrfachnennung möglich - Quelle: GfK/AVL


Förderungen, also Zulagen, Prämien und Steuervorteile, sind mit Abstand der gefragteste Aspekt bei Finanzbildung. Größere Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es dabei nicht. Das gleiche trifft auf Kosten zu, womit z.B. Provisionen gemeint sind. Bei Risiken (z.B. Kursverluste) sehen Männer indes laut GfK-Umfrage deutlich mehr Aufklärungsbedarf als Frauen. "Das könnte damit zu tun haben, dass Männer eher bereit sind, Risiken einzugehen, aber diese Risiken auch kennen wollen", meint Studien-Initiator Uwe Lange mit Blick auf das Anlageverhalten der über 45.000 AVL-Kunden.

Beamte besonders für Bildungsangebote

Ein eindeutiges Votum für mehr Finanzwissen-Vermittlung kam von jenen, die sich für Finanzen interessieren: 84 Prozent fordern mehr Bildungsangebote, weit überdurchschnittlich die Beamten (100 Prozent). "Unterm Strich lässt sich daher sagen, dass jeder zweite Deutsche mehr Finanzbildung will. Da muss in unserer Bildungspolitik endlich etwas passieren", so Uwe Lange. "Eine Gedichtanalyse sollte natürlich weiterhin zum Schulstoff gehören – mindestens genauso wichtig ist es aber, über die eigenen Finanzen Bescheid zu wissen, um eigenverantwortlich agieren zu können."

Infografik Finanzbildung


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Mittwoch, 23. März 2016

Vorsicht beim Offenlegen der gesamten Krankenakte

Author: Rechtsanwalt Dr. Frank Baumann, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Versicherungsnehmer unterliegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Wird dagegen verstoßen ergeben sich für den Versicherer Rücktritts-, Anfechtungs-, Kündigungs- oder Vertragsanpassungsmöglichkeiten. Daher sind Gesundheitsfragen im Rahmen einer Antragsprüfung stets wahrheitsgemäß zu beantworten. Die gesamte Krankenakte dem Versicherer offenzulegen, sollte aber gut überlegt sein.

Gelegentlich kommt es vor, dass ein potenzieller Versicherungsnehmer mit dem Antrag auf Abschluss einer Versicherung (beispielsweise Krankheitskostenvollversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) seine Krankenakte beim Versicherer einreicht, obwohl dieser im Rahmen der Risikoprüfung nur nach Vorerkrankungen der letzten Jahre fragt. Es stellt sich die Frage, ob der Versicherer bei einer zeitlich begrenzten Rückfrage berechtigt ist, die ihm darüber hinaus vom Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellten Informationen im Rahmen der Antragsprüfung zu berücksichtigen.


Gesetzliche Grundlage


Wenn Versicherer in Antragsformularen nach Vorerkrankungen etc., beispielsweise während der letzten fünf Jahre, gerechnet ab Antragstellung, fragen, so trägt dies der gesetzlichen Regelung des § 21 Abs. 3 S. 1 VVG Rechnung, wonach die Rechte des Versicherers aus § 19 Abs. 2 bis 4 VVG nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss erlöschen, sofern nicht vor Ablauf dieser Frist Versicherungsfälle eingetreten sind. Für den Fall eines vorsätzlichen oder arglistigen Verhaltens wird diese Frist gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 VVG auf zehn Jahre verlängert. Regelmäßig kommt es daher vor, dass ein Fünf-Jahres-Zeitraum und ein Zehn-Jahres-Zeitraum im Rahmen der Antragsfragen abgefragt werden. So werden zum Beispiel stationäre Aufenthalte und damit einhergehende Behandlungen häufig über einen Zehn-Jahres-Zeitraum abgefragt.


Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrags ist noch nicht schutzwürdig


Von der Frage, ob ein Versicherer im Rahmen einer Leistungsprüfung berechtigt ist, Vorerkrankungen zu berücksichtigen, die außerhalb des abgefragten Zeitraums liegen, ist aber die Beantwortung der Frage zu trennen, ob der Versicherer auch im Rahmen der Antragsprüfung bezüglich der abgefragten Zeiträume limitiert ist. Das ist nicht der Fall, da der Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrags grundsätzlich noch keine schutzwürdige Rechtsposition erlangt hat. Es steht ihm frei, die Fragen des Antragsformulars wahrheitsgemäß zu beantworten oder dem Versicherer darüber hinausgehende Umstände, nach denen der Versicherer nicht gefragt hat, mitzuteilen. Teilt er sie aber mit, dann kann der Versicherer auf Basis der ihm ungefragt mitgeteilten Informationen auch Konsequenzen für die Frage ziehen, ob der Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages angenommen werden soll oder nicht.


Versicherer darf alle Informationen berücksichtigen


So ist zum Beispiel durchaus denkbar, dass der Versicherungsnehmer wegen einer Erkrankung, die häufig zu einer Berufsunfähigkeit führt, während des abgefragten Fünf-Jahres-Zeitraums nicht behandelt worden ist, davor aber sehr engmaschig, und der Versicherer im Rahmen der Antragsprüfung deshalb von dem Abschluss eines Versicherungsvertrags absieht, weil ihm das Risiko, dass der Versicherungsnehmer wieder erkrankt, zu hoch erscheint. Die ihm ungefragt vom Versicherungsnehmer im Rahmen der Antragsprüfung mitgeteilten Umstände darf der Versicherer deshalb durchaus im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigen, ob er den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags annehmen will oder nicht.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2016, Seite 50.

Anmerkung:

Die Vorlage eines Auszugs der Patientenakte ist generell empfehlenswert, jedoch sollte dabei peinlichst genau darauf geachtet werden nicht mehr Informationen als gefordert zur Verfügung zu stellen.

Mittwoch, 14. Oktober 2015

Zehn häufige Irrtümer beim Sparen

Nicht nur Einsteiger können bei der Geldanlage viele Fehler machen.
Sind Immobilien wirklich eine Garantie für hohe Rendite? Kann ich mit einer Lebensversicherung sparen? Ich erkläre Ihnen, welche Stammtisch-Weisheiten rund ums Investieren so nicht stimmen.

"Aktien rechnen sich langfristig immer!" "Eine Immobilie ist die beste Altersvorsorge!" "Mein Sparbuch ist auf jeden Fall sicher!" – Gerade bei solch pauschalen Aussagen sollten Anleger skeptisch sein!!! Ich verfüge über 20 Jahre Branchenerfahrung im Bereich Baufinanzierungen, Kapitalanlagen und Altersvorsorge. Hier die zehn häufigsten Anleger-Irrtümer und Wege, wie Sparer sie umgehen:

1. Irrtum:  Aktien rechnen sich langfristig immer


Vergleicht man die durchschnittliche Rendite des DAX-Indizes nach zehn Jahren, so kommt man auf sehr unterschiedliche Ergebnisse. 1980 gekaufte Aktien ergaben nach zehn Jahren im Schnitt ein Plus von 13 Prozent. In den zehn Jahren nach 1998 ergab sich jedoch ein Verlust von durchschnittlich 0,4 Prozent im Jahr.

Die Aussage, man müsse nur lang genug abwarten, ist also schlichtweg falsch! In vergangenen Zeiten vor dem Börsen-Boom, der mit dem Platzen der Dotcom-Blase sein vorläufiges Ende fand, postulierten Investment-Gurus wie Warren Buffet oder Sir John Marks Templeton diese Weisheit, aber mehr im Hinblick auf ein breit gestreutes Aktienportfolio.
Beim Aktienhandel an der Börse ist es dagegen wichtig, den richtigen Zeitpunkt für den Ein- und den Ausstieg zu finden. Gelingt das nicht, ist die Dauer der Anlage kein Garant für Gewinne. Profis nutzen deshalb Derivate, um Aktienkäufe und -verkäufe gegen mögliche Verluste abzusichern. 

2. Irrtum:  Risiko zahlt sich für mich aus 


In der Regel lohnt sich Risiko nicht unbedingt, denn „Gier frisst Hirn“! Zwar steigt mit dem Risiko auch die Chance auf mehr Gewinn, aber auch der mögliche Verlust steigt. 
Die Mathematik lehrt uns: Eine Aktie, deren Preis beispielsweise um 50 Prozent sinkt, muss erst wieder um 100 Prozent steigen, damit Anleger ihren Ausgangswert erreichen.
Das zeigt, dass es wesentlich schwieriger ist einen Verlust zu kompensieren, als einen Gewinn zu "verspielen".

Wer es sich nicht leisten kann das investierte Geld zu verlieren und keine Spielernatur ist, sollte darauf verzichten. 

3. Irrtum:  Immobilien werfen immer gute Renditen ab


Der Großteil der Deutschen hält eine vermietete Immobilie für eine sichere Form der Vermögensanlage, die gute Erträge abwirft. Das stimmt so pauschal jedoch nicht. Für den Erfolg einer Immobilienanlage gibt es viele Faktoren: Zinssätze, Eigenkapitalquote, Tilgung, Zinsbindung und Mietertrag. Denn der Wert eines Hauses oder einer Wohnung muss standortbezogen ermittelt werden. Die Rechnung geht nur dann auf, wenn die Immobilie in einem Markt steht, in dem die Nachfrage langfristig steigt.
Wollen Verbraucher die Immobilie zeitlebens selbst bewohnen, so müssen immer noch die Kosten für Instandhaltung, Steuern und Versicherungen berücksichtigt werden.
Für alle Immobilienkäufer gilt: Zinsen auf diesem tiefen Niveau möglichst lange festschreiben.

4. Irrtum:  Gold kaufen bringt mir nichts


Es ist richtig: Gold erwirtschaftet unmittelbar keine Rendite. Aber: Als langfristiges Wertaufbewahrungsmittel und zur Bildung verfüg- und vererbbaren Eigentums ist Gold, neben Diamanten, bestens geeignet! Allen Auf- und Abschwüngen der Wirtschaft zum Trotz büßt es langfristig nichts von seinem Wert ein. Der Preis schwankt zwar, die Kaufkraft bleibt im Mittel jedoch nahezu konstant.
Diamanten haben den Vorteil, dass sie preislich nicht börsenabhängig sind, einfacher transportiert werden können und mit entsprechendem Zertifikat leichter handelbar sind.

5. Irrtum:  Versicherungen und Bausparverträge eignen sich gut zum Sparen


Dieser Irrglaube entstand vermutlich, weil diese Produkte von Banken und Sparkassen häufig angeboten werden.
Die klassische Kapitallebensversicherung kann geradezu als Lieblingsfinanzprodukt der Deutschen bezeichnet werden. Aber: Sparen und Versichern sollten lieber nicht in einem Produkt kombiniert werden, denn Lebens- und Rentenversicherungen beinhalten meist hohe Kosten und Vertriebsprovisionen, die zum großen Teil in den ersten fünf Jahren vom Beitreg einbehalten werden. Außerdem ist die Durchschnittsverzinsung bei diesen starren Produkten sehr gering.
Zudem laufen die Verträge i. d. R. sehr lange und Studien zufolge kündigen über 70 Prozent der Verbraucher die Lebensversicherung vor Ablauf. Wer früher an sein Geld will, muss mit hohen Abschlägen und Steuerzahlungen rechnen.

Auch bei Bausparverträgen sollte man genauer hinschauen: Häufig lohnen sich diese tatsächlich nur bei einem konkreten Bauvorhaben oder der Planung eines Hauskaufs.

6. Irrtum:  Zu viel sparen geht doch gar nicht


Man könnte meinen, zu viel sparen sei gar nicht möglich, doch auch das ist ein Irrtum: Wenn Sparer zwar monatlich Geld zur Seite legen, dafür aber regelmäßig in den Dispo rutschen, dann lohnt sich das Sparen nicht. Denn die Dispozinsen sind in der Regel weitaus höher als die Guthabenzinsen von Sparverträgen.

Besser: Überschüssiges Geld eventuell auf ein Tagesgeldkonto legen oder zur vorzeitigen Tilgung eines Kredites nutzen!

7. Irrtum:  Bei der Hausbank erhalte ich maßgeschneiderte Angebote


Banken und Sparkassen bieten manchmal eine erstaunliche Fülle von Sparprodukten an. Was Verbraucher oft nicht bedenken ist, dass sie sich beim Geldinstitut weniger in einem Beratungs- als viel mehr in einem Verkaufsgespräch befinden. Bankangestellte haben meistens restriktive Zielvorgaben, welche Produkte sie verkaufen müssen.
Je nach verkauftem Sparprodukt gehen Provision und Gebühren an die Bank. Das bedeutet nicht, dass Bankangebote grundsätzlich schlecht sind, jedoch sollten sich Sparer das vorstehend gesagte lediglich klar machen, Angebote skeptisch betrachten und im Zweifel eine zweite Meinung einholen.

8. Irrtum:  Unabhängige Finanzvermittler sind tatsächlich unabhängig


Von echter Unabhängigkeit kann auch hier keine Rede sein! Die Finanzberater haben zwar Spar- und Finanzprodukte verschiedener Anbieter im Portfolio, doch sie leben in der Regel von der Provision. Unterschieden werden muss hier zwischen verschiedenen Arten von Vermittlern:

  • der Versicherungs- oder Finanzmakler, der per Gesetz seinem Mandanten verpflichtet ist und für seine ordnungsgemäße Beratung haftet 
  • der gebundene Vermittler (früher auch Agent oder Mehrfachvertreter), der seinem/seinen Produktgeber/n verpflichtet ist   und der
  • Honorarberater (oder Versicherungsberater), der eine vergleichbare Stellung wie der Makler einnimmt.
Die beiden ersteren Gruppen beziehen ihr Einkommen aus Provisionen von verkauften Produkten, letzterer muss per Honorarvereinbarung separat bezahlt werden. Allein daran kann der Verbraucher schon die unterschiedlichen Interessenslagen und mögliche Schwachpunkte in der Beratung und/oder im Produktverkauf erkennen.

Vorsicht bei Vertrieben! Hier ist oft das Vertriebsunternehmen der Makler, die "unabhängigen" Repräsentanten (oder Direktoren oder Manager ...) aber indirekt weisungsgebunden (siehe Banken).

Verbraucher, denen das bewusst ist, haben schon viel gewonnen. Sie sollten mehrere Angebote einholen und vergleichen!

9. Irrtum:  Banksparpläne lohnen sich nicht für mich


Auch Banksparpläne stecken im allgemeinen Zinstief. Es gibt jedoch auch Angebote mit knapp drei Prozent Zinsen. Dies kann eine sichere und lohnende Geldanlage sein, allerdings nur, wenn Verbraucher auch tatsächlich die vereinbarte Laufzeit durchhalten. Wer früher an sein Geld will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Legen Sparer aber eine kleinere Summe, beispielsweise 100 Euro monatlich, zur Seite und bleiben dabei, werden sie immerhin mit geringen Kosten bzw. Gebühren belohnt.

10. Irrtum:  Mein Sparbuch ist auf jeden Fall sicher


Zwar heißt es von Regierungsseite, die Spareinlagen der Deutschen seien sicher. Doch das ist nicht unbedingt so! 
Es gibt keinen Rechtsanspruch an den Staat, dass das Geld der Bürger bei einer Bankenpleite garantiert ist. Die sogenannten Sicherungsfonds sind privatwirtschaftliche Einrichtungen der Bankenverbände und können nur einzelne Ausfälle abdecken! Außerdem ist das Ersparte der Inflation ausgesetzt.



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