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Freitag, 20. November 2015

Weiterer Aktionismus der BaFin

Alle Direktinvestments werden prospektpflichtig

Beteiligungen & Sachwerte Top News von Prof. Dr. Klaus Bröker und Dr. Jürgen Machunsky



Der Gesetzgeber plant das soeben erst umfassend novellierte Vermögensanlagengesetz erneut zu ändern. Das zeigt ein aktueller Referentenentwurf. Die Rechtsanwälte Prof. Bröker und Dr. Machunsky zeigen, was auf Vermittler zukommt.


 Mit dem erst am 09.07.2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetz (BGBl. vom 09.07.2015, Teil I Nr. 28, S. 1114 ff.) wurde das Vermögensanlagenrecht umfassend neu geregelt. Es wurde der Auffangtatbestand in § 2 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG eingefügt, nach dem auch sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen Vermögenswerten auf Barausgleich gerichteten Anspruch vermitteln, ausdrücklich als Vermögensanlagen eingestuft werden, deren öffentliches Angebot im Inland prospektpflichtig ist und für deren Vertrieb, sofern dieser nicht im Eigenvertrieb durch den Emittenten erfolgt, eine Erlaubnis entweder nach § 34f GewO oder nach dem KWG als Vermittler bzw gebundener Vermittler notwendig ist.

Aufgrund der gesetzlichen Formulierung, die die Worte „gewähren“ und „vermitteln“ gebrauchte, vertraten findige Emittenten und Vertriebe die Ansicht, dass immer dann, wenn lediglich eine Option, ein Rückkaufsrecht, ein Andienungsrecht oder ein wie auch immer geartetes Gestaltungsrecht im Vertrag über eine Beteiligung an einem Sachinvestment enthalten sei, es sich nicht um eine „Gewährung“ handele, da die Ausübung des Rechtes vom Willen des Emittenten oder des Kunden abhänge.

BaFin geht gegen Angebote vor


Mit dieser Argumentation wurde und werden viele sog. Sachinvestments in z. B. Palmöl, Teakholzplantagen, Containern, Goldbarren, Massagesesseln und anderen Wirtschaftsgütern angeboten. Gegen einige dieser Angebote ist inzwischen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Untersagungsverfügungen (Einstellung und Abwicklung des nach BaFin-Ansicht unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes) vorgegangen. Das Problem dabei ist, dass mit einem solchen repressiven Vorgehen, selbst bei wirtschaftlich ordentlich aufgestellten Betrieben, oft die wirtschaftliche Existenzvernichtung des Anbieters oder Emittenten einher geht und die Anleger ihre in gutem Glauben getätigten Investments teilweise oder vollständig verlieren.

Damit hier in Zukunft von vornherein vorbeugend gehandelt werden kann, plant der Gesetzgeber, das soeben erst umfassend novellierte Vermögensanlagengesetz erneut zu ändern. Der soeben erschienene Referentenentwurf für das Finanzmarktnovellierungsgesetz, mit dem eigentlich MiFID II, MiFIR und anderen EU-Richtlinien und Verordnungen zum 03.01.2017 umgesetzt werden sollen, enthält in Art. 10 des Referentenentwurfes den Vorschlag, § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG wie folgt zu ändern:

"Sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten Barausgleich gewähren oder in Aussicht stellen."

Damit soll, so die Begründung im Referentenentwurf, sichergestellt werden, dass alle Formen von Direktinvestments in Sachgütern aller Art, als Beispiel wird die Beteiligung am Erwerb einzelner Container genannt, als Vermögensanlage erfasst werden. Es soll danach also nicht mehr auf den Willen des Anbieters, der Kunden oder eines Dritten beim Rückerwerb der Anlage ankommen.

Nach Art. 14 Abs. 4 des Referentenentwurfes soll diese Regelung zum 03.01.2017 in Kraft treten.

Das bedeutet nichts anderes, als dass spätestens mit dem Inkrafttreten dieser Regelung alle Sachinvestments jeder Art, völlig unabhängig von ihrer jeweiligen konkreten rechtlichen Ausgestaltung grundsätzlich als Vermögensanlage einzustufen sind und damit der Prospektpflicht unterliegen und im Vertrieb dafür die Erlaubnis nach dem KWG als Vermittler oder als gebundener Vermittler oder nach § 34f GewO als Finanzanlagenvermittler notwendig ist.

Für Emittenten bedeutet dies, dass sie, sofern nicht ohnehin in der vertraglichen Ausgestaltung ein verbotenes Einlagengeschäft gesehen werden kann, solche Sachinvestments nur noch bis Ende 2016 ohne BaFin-gebilligten, hinterlegten und veröffentlichten umfassenden Vermögensanlagenverkaufsprospekt anbieten können.

Für Vertriebe bedeutet dies, dass sie in Kürze keine Sachanlagen als Direktinvestments ohne umfassenden BaFin-gebilligten Prospekt mehr anbieten dürfen. Ohnehin haben derzeit Vertriebe, die solche Direktinvestments anbieten, schon jetzt sehr genau zu prüfen, ob sie nicht möglicherweise das verdeckte Einlagengeschäft betreiben, auch wenn sie solche Anlagen lediglich vermitteln und dafür eine Provision erhalten. Kritisch könnte dies unter dem Aspekt der zivilrechtlichen Haftung nach § 823 BGB (z. B. wegen möglicher Beratungsfehler oder bei der Vermittlung wegen Verletzung des Auskunftsvertrages) und unter strafrechtlichen Aspekten (möglicherweise Beihilfe zu unerlaubten Bankgeschäften) zu sehen sein.

Für Anleger kann es ein Stück mehr Rechtssicherheit geben, da dann alle angebotenen Vermögensanlagen grundsätzlich prospektpflichtig sind. Ob das BaFin die Konsistenz und Wirtschaftlichkeit solcher Angebote dann prüfen wird, bleibt abzuwarten.

Ein weiterer Aspekt ist, dass für Anbieter, die die neuen Erfordernisse nicht erbringen können oder wollen, der Zufluss neuer Anlegergelder versiegt. Es bedarf keiner besonderen prophetischen Gabe, eine Reihe von Firmenpleiten in diesem Segment vorherzusagen. Anleger, die zum Beispiel in Holz oder Palmöl, in Container oder Sachwerte aller Art mit Rückkaufangeboten investiert haben, sollten sich Gedanken darüber machen, ob ein Ausstieg sinnvoll und möglich ist.

Mittwoch, 14. Oktober 2015

Zehn häufige Irrtümer beim Sparen

Nicht nur Einsteiger können bei der Geldanlage viele Fehler machen.
Sind Immobilien wirklich eine Garantie für hohe Rendite? Kann ich mit einer Lebensversicherung sparen? Ich erkläre Ihnen, welche Stammtisch-Weisheiten rund ums Investieren so nicht stimmen.

"Aktien rechnen sich langfristig immer!" "Eine Immobilie ist die beste Altersvorsorge!" "Mein Sparbuch ist auf jeden Fall sicher!" – Gerade bei solch pauschalen Aussagen sollten Anleger skeptisch sein!!! Ich verfüge über 20 Jahre Branchenerfahrung im Bereich Baufinanzierungen, Kapitalanlagen und Altersvorsorge. Hier die zehn häufigsten Anleger-Irrtümer und Wege, wie Sparer sie umgehen:

1. Irrtum:  Aktien rechnen sich langfristig immer


Vergleicht man die durchschnittliche Rendite des DAX-Indizes nach zehn Jahren, so kommt man auf sehr unterschiedliche Ergebnisse. 1980 gekaufte Aktien ergaben nach zehn Jahren im Schnitt ein Plus von 13 Prozent. In den zehn Jahren nach 1998 ergab sich jedoch ein Verlust von durchschnittlich 0,4 Prozent im Jahr.

Die Aussage, man müsse nur lang genug abwarten, ist also schlichtweg falsch! In vergangenen Zeiten vor dem Börsen-Boom, der mit dem Platzen der Dotcom-Blase sein vorläufiges Ende fand, postulierten Investment-Gurus wie Warren Buffet oder Sir John Marks Templeton diese Weisheit, aber mehr im Hinblick auf ein breit gestreutes Aktienportfolio.
Beim Aktienhandel an der Börse ist es dagegen wichtig, den richtigen Zeitpunkt für den Ein- und den Ausstieg zu finden. Gelingt das nicht, ist die Dauer der Anlage kein Garant für Gewinne. Profis nutzen deshalb Derivate, um Aktienkäufe und -verkäufe gegen mögliche Verluste abzusichern. 

2. Irrtum:  Risiko zahlt sich für mich aus 


In der Regel lohnt sich Risiko nicht unbedingt, denn „Gier frisst Hirn“! Zwar steigt mit dem Risiko auch die Chance auf mehr Gewinn, aber auch der mögliche Verlust steigt. 
Die Mathematik lehrt uns: Eine Aktie, deren Preis beispielsweise um 50 Prozent sinkt, muss erst wieder um 100 Prozent steigen, damit Anleger ihren Ausgangswert erreichen.
Das zeigt, dass es wesentlich schwieriger ist einen Verlust zu kompensieren, als einen Gewinn zu "verspielen".

Wer es sich nicht leisten kann das investierte Geld zu verlieren und keine Spielernatur ist, sollte darauf verzichten. 

3. Irrtum:  Immobilien werfen immer gute Renditen ab


Der Großteil der Deutschen hält eine vermietete Immobilie für eine sichere Form der Vermögensanlage, die gute Erträge abwirft. Das stimmt so pauschal jedoch nicht. Für den Erfolg einer Immobilienanlage gibt es viele Faktoren: Zinssätze, Eigenkapitalquote, Tilgung, Zinsbindung und Mietertrag. Denn der Wert eines Hauses oder einer Wohnung muss standortbezogen ermittelt werden. Die Rechnung geht nur dann auf, wenn die Immobilie in einem Markt steht, in dem die Nachfrage langfristig steigt.
Wollen Verbraucher die Immobilie zeitlebens selbst bewohnen, so müssen immer noch die Kosten für Instandhaltung, Steuern und Versicherungen berücksichtigt werden.
Für alle Immobilienkäufer gilt: Zinsen auf diesem tiefen Niveau möglichst lange festschreiben.

4. Irrtum:  Gold kaufen bringt mir nichts


Es ist richtig: Gold erwirtschaftet unmittelbar keine Rendite. Aber: Als langfristiges Wertaufbewahrungsmittel und zur Bildung verfüg- und vererbbaren Eigentums ist Gold, neben Diamanten, bestens geeignet! Allen Auf- und Abschwüngen der Wirtschaft zum Trotz büßt es langfristig nichts von seinem Wert ein. Der Preis schwankt zwar, die Kaufkraft bleibt im Mittel jedoch nahezu konstant.
Diamanten haben den Vorteil, dass sie preislich nicht börsenabhängig sind, einfacher transportiert werden können und mit entsprechendem Zertifikat leichter handelbar sind.

5. Irrtum:  Versicherungen und Bausparverträge eignen sich gut zum Sparen


Dieser Irrglaube entstand vermutlich, weil diese Produkte von Banken und Sparkassen häufig angeboten werden.
Die klassische Kapitallebensversicherung kann geradezu als Lieblingsfinanzprodukt der Deutschen bezeichnet werden. Aber: Sparen und Versichern sollten lieber nicht in einem Produkt kombiniert werden, denn Lebens- und Rentenversicherungen beinhalten meist hohe Kosten und Vertriebsprovisionen, die zum großen Teil in den ersten fünf Jahren vom Beitreg einbehalten werden. Außerdem ist die Durchschnittsverzinsung bei diesen starren Produkten sehr gering.
Zudem laufen die Verträge i. d. R. sehr lange und Studien zufolge kündigen über 70 Prozent der Verbraucher die Lebensversicherung vor Ablauf. Wer früher an sein Geld will, muss mit hohen Abschlägen und Steuerzahlungen rechnen.

Auch bei Bausparverträgen sollte man genauer hinschauen: Häufig lohnen sich diese tatsächlich nur bei einem konkreten Bauvorhaben oder der Planung eines Hauskaufs.

6. Irrtum:  Zu viel sparen geht doch gar nicht


Man könnte meinen, zu viel sparen sei gar nicht möglich, doch auch das ist ein Irrtum: Wenn Sparer zwar monatlich Geld zur Seite legen, dafür aber regelmäßig in den Dispo rutschen, dann lohnt sich das Sparen nicht. Denn die Dispozinsen sind in der Regel weitaus höher als die Guthabenzinsen von Sparverträgen.

Besser: Überschüssiges Geld eventuell auf ein Tagesgeldkonto legen oder zur vorzeitigen Tilgung eines Kredites nutzen!

7. Irrtum:  Bei der Hausbank erhalte ich maßgeschneiderte Angebote


Banken und Sparkassen bieten manchmal eine erstaunliche Fülle von Sparprodukten an. Was Verbraucher oft nicht bedenken ist, dass sie sich beim Geldinstitut weniger in einem Beratungs- als viel mehr in einem Verkaufsgespräch befinden. Bankangestellte haben meistens restriktive Zielvorgaben, welche Produkte sie verkaufen müssen.
Je nach verkauftem Sparprodukt gehen Provision und Gebühren an die Bank. Das bedeutet nicht, dass Bankangebote grundsätzlich schlecht sind, jedoch sollten sich Sparer das vorstehend gesagte lediglich klar machen, Angebote skeptisch betrachten und im Zweifel eine zweite Meinung einholen.

8. Irrtum:  Unabhängige Finanzvermittler sind tatsächlich unabhängig


Von echter Unabhängigkeit kann auch hier keine Rede sein! Die Finanzberater haben zwar Spar- und Finanzprodukte verschiedener Anbieter im Portfolio, doch sie leben in der Regel von der Provision. Unterschieden werden muss hier zwischen verschiedenen Arten von Vermittlern:

  • der Versicherungs- oder Finanzmakler, der per Gesetz seinem Mandanten verpflichtet ist und für seine ordnungsgemäße Beratung haftet 
  • der gebundene Vermittler (früher auch Agent oder Mehrfachvertreter), der seinem/seinen Produktgeber/n verpflichtet ist   und der
  • Honorarberater (oder Versicherungsberater), der eine vergleichbare Stellung wie der Makler einnimmt.
Die beiden ersteren Gruppen beziehen ihr Einkommen aus Provisionen von verkauften Produkten, letzterer muss per Honorarvereinbarung separat bezahlt werden. Allein daran kann der Verbraucher schon die unterschiedlichen Interessenslagen und mögliche Schwachpunkte in der Beratung und/oder im Produktverkauf erkennen.

Vorsicht bei Vertrieben! Hier ist oft das Vertriebsunternehmen der Makler, die "unabhängigen" Repräsentanten (oder Direktoren oder Manager ...) aber indirekt weisungsgebunden (siehe Banken).

Verbraucher, denen das bewusst ist, haben schon viel gewonnen. Sie sollten mehrere Angebote einholen und vergleichen!

9. Irrtum:  Banksparpläne lohnen sich nicht für mich


Auch Banksparpläne stecken im allgemeinen Zinstief. Es gibt jedoch auch Angebote mit knapp drei Prozent Zinsen. Dies kann eine sichere und lohnende Geldanlage sein, allerdings nur, wenn Verbraucher auch tatsächlich die vereinbarte Laufzeit durchhalten. Wer früher an sein Geld will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Legen Sparer aber eine kleinere Summe, beispielsweise 100 Euro monatlich, zur Seite und bleiben dabei, werden sie immerhin mit geringen Kosten bzw. Gebühren belohnt.

10. Irrtum:  Mein Sparbuch ist auf jeden Fall sicher


Zwar heißt es von Regierungsseite, die Spareinlagen der Deutschen seien sicher. Doch das ist nicht unbedingt so! 
Es gibt keinen Rechtsanspruch an den Staat, dass das Geld der Bürger bei einer Bankenpleite garantiert ist. Die sogenannten Sicherungsfonds sind privatwirtschaftliche Einrichtungen der Bankenverbände und können nur einzelne Ausfälle abdecken! Außerdem ist das Ersparte der Inflation ausgesetzt.



Samstag, 13. Juli 2013

Selten gute Chancen!

Strategische Metalle - Eine attraktive Investitionsalternative!

Ohne die wichtigen Technologiemetalle und Seltene Erden kommt kein Hightech-Produkt aus. - Und auch kein gut diversifiziertes Portfolio!

Viele gute Gründe sprechen dafür, jetzt physisch in diese wertvollen Rohstoffe zu investieren. Wir haben die Wichtigsten für Sie zusammengestellt:

Sie sind das neue Gold.

Technologiemetalle und Seltene Erden haben im Vergleich zu Gold den großen Vorteil, daß sie von vielen zukunftsweisenden Industrien gebraucht werden. Gold hingegen wird nur sehr limitiert industriell verarbeitet.

Sie sind die Zukunft.

Ohne Technologiemetalle und Seltene Erden würde kein Windrad, kein Smartphone, kein Flachbildschirm, keine LED-Lampe, kein Hybridfahrzeug und keine Solarzelle funktionieren. Diese wertvollen Metalle sind unverzichtbar für unser modernes Leben!

Sie sind greifbar.

Inflationsgefahren, Staatsverschuldung, Euro- und Finanzkrise. Keiner kennt die Folgen für unser Vermögen genau. Eins aber wissen wir: was auch immer passieren wird, ein physisches Metallinvestment wird noch da sein. Das gibt Ihrem Depot sicheren Halt.

Sie sind knapp.

Die Situation ist brisant: China ist Hauptlieferant und beschränkt die Exporte. Gleichzeitig steigt die weltweite Nachfrage durch den technischen Fortschritt deutlich an. Allein in den letzten drei Jahren haz sich das weltweite Marktvolumen für Seltene Erden mehr als verzehnfacht!

Sie sind sicher in unsicheren Zeiten.

Krisenzeiten waren schon immer die besten Zeiten, um in Sachwerte wie Technologiemetalle und Seltene Erden zu investieren. Ihr realer Gebrauchswert läßt sie auch größere Krisen überstehen. Sie schützen vor Kaufkraftverlust durch Inflation, Währungsreform und Staatsbankrott.

So viele Vorteile hätten andere Investments auch gerne:


  • keine Managementgebühren
  • kein Ausgabeaufschlag
  • keine erfolgsabhängigen Gebühren
  • höchste Sicherheit durch Verwahrung im Hochsicherheitsbunker in Deutschland
  • keine Mehrwertsteuer, da Lagerstätte gleichzeitig Zollfreilager ist
  • keine Abgeltungssteuer nach einem Jahr Haltefrist
  • kein Ausfallrisiko, da physischer Erwerb
  • sehr gute Verkaufsmöglichkeiten, da Erwerb und Lagerung in von der Industrie nachgefragten Zuständen erfolgt
  • zukunftssicher, durch viele Hightech-Anwendungen und drohende Versorgungsengpässe durch das Quasi-Monopol Chinas.
Kompetenz, Kontakte, Erfahrung und hohe Sicherheit: Unsere Partner bieten Ihnen alles, was Sie zu einer guten Entscheidung brauchen.

Sachwert statt Sparbuch!

Wohnungen in einer der stärksten wirtschaftlichen Regionen mit KfW-Finanzierung zu 1,4%  

(Stand: 24.03.2013)


Wir dürfen Ihnen heute eine Investitionsmöglichkeit anbieten, die ihresgleichen sucht.

Die Lage:

Im Herzen Baden-Württembergs, ca. 50 km südlich von Stuttgart, im Landkreis Tübingen liegt Mössingen. Eine hervorragende soziale Infrastruktur und das kulturelle Angebot Mössingens sind Teil der hohen Wohnqualität, die nach wie vor zum Wachstum der jungen Stadt beiträgt.
Erfolgreiche Handels-, Dienstleistungs-, Handwerks- oder auch Industriebetriebe sorgen für Arbeitsplätze und steuern ihren Teil zum guten Gewerbeklima am Ort bei.

Die Wohnungen befinden sich in zentraler Lage der großen Kreisstadt Mössingen. Alle Schulformen, Kindertagesstätten, Seniorenresidenzen, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sowie der Bahnhof sind gut zu erreichen. Ins Stadtzentrum von Tübingen benötigen Sie mit der Bahn ca. 10 Minuten.

Die Immobilie:
Ihre neue Immobilie wartet mit so einigen Finessen auf Sie. Komfortabel ausgestattete Wohnungen in unterschiedlichen Größen. Dieses Objekt ist aufgrund seiner Lage ein idealer Wohnort besonders für Familien mit Kindern und Senioren.

  • moderner Neubau
  • hohe Wärmeschutzwerte werden erreicht
  • KfW-Förderung bis zu 50.000,- € pro Wohnung
  • große Tiefgarage
  • barrierefrei, d. h. Aufzug führt hinunter bis in die Tiefgarage
  • innerstädtische Lage
  • Pellets- und Solarheizanlage, d. h. bis zu 2/3 weniger Nebenkosten
  • 18 Geschoßwohnungen
  • div. Größen ab 52 m²
  • attraktive Grundstücke
  • Parkettböden in allen Wohnräumen
  • geflieste Küche
  • Fußbodenheizung
  • zentrale Heizung- und Warmwasserversorgung
  • Balkon oder Terrasse
  • Mietpreisniveau bei 8,50 €/m² (und mehr)
  • Erwerb direkt vom Eigentümer!
  • KP ab 2.950,- €/m²
z. B. Wohnung Nr. 13:     60,9 m² für 216.234,- € inkl. Tiefgaragenstellplatz

Weitere Informationen gerne auf Anfrage.

Mittwoch, 15. Februar 2012

Super Schnäppchen

Historisches Gebäude von 1545, vermietet, in der Altstadt von Kitzingen (nähe Würzburg) zu verkaufen!

Merkmale:
- großer historischer Gewölbekeller mit zwei Zugängen
- EG: Büro/Laden + 1 Mietwohnung
- 1.OG: Büroflächen + 1 Mietwohnung
- 2.OG: 2 Mietwohnungen
- DG: für Ausbau vorgesehen
-> ca. 1.300 qm Brutto-Grundfläche

Das Gebäude wurde zu 80% saniert. Denkmalschutz besteht auf der Fassade.
Verkehrswertgutachten über 533.000,- EUR liegt vor.
Restl. Sanierungs-/Ausbaukosten von 65.000 - 100.000 EUR sollten einkalkuliert werden.

Unser Schnäppchenpreis: ................................. 250.000,- EUR



zzgl. Kosten & Grunderwerbsteuer
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