Translate

Mittwoch, 12. März 2014

Infinus: Anleger müssen bis zum 28.03.2014 ihre Ansprüche angemeldet haben

Infinus: Insolvenzverfahren - Anmeldefrist noch bis zum 28.03.2014

(12.03.2014) • Am 31. Januar 2014 wurde vor dem Amtsgerichts Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner eröffnet, zur Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde bestimmt. Als Termin für die Anmeldung der Insolvenzforderungen der Anleihegläubiger wurde der 28. März 2014 bestimmt.

Zugleich wurde für den 25. Februar 2014 für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen ISIN DE000AOEPV 14 sowie ISIN DE000AOEPV 63 Termin zur besonderen Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger bestimmt. Gegenstand der Versammlung ist zum einen der Bericht der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz Partner und zum anderen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger soll die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen und diejenigen Forderungen, die den Anleihegläubigern aus den Orderschuldverschreibungen gegen die INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner zustehen, im Rahmen des Insolvenzverfahrens der INFINUS AG Ihr Kompetenz Partner alleine anmelden. Auf Vorschlag der Insolvenzverwalterin soll hierzu Herr Rechtsanwalt Eberhard Dachs bestimmt werden.
Hinsichtlich der Teilnahme an der besonderen Gläubigerversammlung sind einige Besonderheiten zu beachten. Teilnahmeberechtigt sind zwar alle Inhaber einer Orderschuldverschreibung der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner. Allerdings gelten nur diejenigen Gläubiger auch als stimmberechtigt, die ihre Orderschuldverschreibungen bis spätestens 21.02.2014 bei bestimmten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und zu Beginn der Gläubigerversammlung eine qualifizierte Bescheinigung über die Hinterlegung vorlegen.
Neben dem Insolvenzverfahren gibt es auch Neuigkeiten über das Vermögen der Verantwortlichen der INFINUS AG. Wie die Sächsische Zeitung am vergangenen Mittwoch berichtete, wurde bei den sechs sich in Untersuchungshaft befindenden Infinus-Managern Privatvermögen im Wert von 14,5 Millionen Euro sichergestellt. Hierzu gehören nach einer jetzt veröffentlichten Übersicht im Bundesanzeiger mehrere Luxus-Autos, zwei Dutzend Gold-Barren, zahlreiche Luxusuhren und zwei Motorboote.
Für die Geschädigten bestehen mehrere Möglichkeiten den ihnen entstanden Schaden wieder ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier sowohl Ansprüche gegen die deliktisch Handelnden als auch gegen Anlageberater. „Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko und das Risiko des Renditeausfalls, aufgeklärt haben“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits Geschädigte der INFINUS Gruppe vertritt. „Auch die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die möglicherweise deliktisch Haftenden sind unserem Erachten nach als relativ gut zu bewerten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Eile geboten ist. Denn von der Staatsanwaltschaft Dresden wurden bei den Durchsuchungen eben nur Vermögenswerte in Höhe von ca. 14 Millionen Euro sichergestellt. Geht man von einer durchschnittlichen Beteiligungshöhe von 10.000 Euro aus, bedeutet dies, dass nur die ersten 1.000 Anleger auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen können. Ziel muss es daher sein, für die Anleger in einem Eilverfahren einen dinglichen Arrest zu erwirken, um somit auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen zu können. Dies wird allerdings nur für diejenigen Anleger möglich sein, die die Titel als erste vollstrecken, da vorliegend das ´Windhund-Prinzip` gilt.“ Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher den Betroffenen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Quelle: // CLLB Rechtsanwälte (2014)

Dienstag, 11. März 2014

Pressemitteilung Brenneisen AG

BRENNEISEN CAPITAL AG erhält volle Eigenständigkeit zurück
·         Rückkauf der Aktien vollzogen
·         Fortsetzung der jahrzehntelangen Tradition als Sachwertspezialist
·         Geschlossene Sachwertinvestments durch Regulierung gestärkt

Wiesloch, 11. März 2014 – Die BRENNEISEN CAPITAL AG (BC AG) agiert wieder als eigenständiges Unternehmen. Mit Kaufvertrag vom 10. März 2014 hat Manfred Brenneisen, Vorstand und Gründer der BC AG die Aktien zu 100 Prozent von der Insolvenzverwalterin der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner (Infinus) zurückgekauft.

„Der Rückkauf zieht einen Schlussstrich unter die kurze Episode der Unsicherheit“, erklärt Brenneisen, der bereits kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Infinus den Rückkauf ankündigte. Ende 2012 hatte Infinus die BC AG von Brenneisen erworben, aber unter der Führung des Gründers unverändert weitergeführt. In einem kurzen Zeitrahmen konnten die Bedingungen des Aktienrückkaufs mit der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Partnerin der White & Case Insolvenz GbR aus Dresden, vertraglich fixiert werden. „Wir können damit den Blick endgültig nach vorne richten und uns wieder ausschließlich auf unsere bekannten Kernkompetenzen konzentrieren“, sagt Brenneisen. „Die schon immer streng praktizierte Trennung von Daten, Vertrieb, administrativer Infrastruktur und Produktsortimenten hat sich bewährt und garantiert eine nahtlose Fortführung des Geschäftsbetriebes ohne jegliche Altlasten.“

Geschlossene Sachwertinvestments durch Regulierung gestärkt
Mit der zurückgewonnenen Eigenständigkeit geht die BRENNEISEN CAPITAL AG zuversichtlich in das laufende Geschäftsjahr 2014. Die Rolle geschlossener Sachwertinvestments als wichtiger Bestandteil einer inflationsgeschützten Vermögensanlage ist durch die Regulierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gestärkt. Zertifizierte Prüfprozesse und eine jahrzehntelange Expertise schaffen für den Berater die Voraussetzungen, bei geschlossenen Investmentvermögen die Spreu vom Weizen zu trennen und Kunden in einer auf die Langfristperspektive angelegten Beziehung partnerschaftlich und nicht provisionsorientiert zu beraten.

Veränderungen in der Geschäftsführung
Vor dem Hintergrund einer eher verhaltenen Marktentwicklung hat es im Unternehmen einige administrative und personelle Änderungen gegeben. Jürgen Klein ist auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden. Brenneisen: „Ich möchte mich bei Herrn Klein für sein besonderes Engagement und die gute Zusammenarbeit bedanken und wünsche ihm weiterhin alles Gute.“

Hans-Otto Lessau wird sich zukünftig als Prokurist auf vertriebliche Aufgaben konzentrieren. „Ich freue mich, dass wir die erfolgreiche Arbeit mit Herrn Lessau auf diese Weise auch in der neuen Konstellation fortsetzen können“, so Brenneisen.

Für Fragen steht Ihnen das Team der BRENNEISEN CAPITAL AG gern zur Verfügung.

Donnerstag, 13. Februar 2014

Insolvenzverfahren über Infinus AG eröffnet

Über das Vermögen der Dresdner Infinus-Finanzgruppe ist nun offiziell das Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Weitere 15 Gesellschaften der Infinus-Gruppe befinden sich ebenfalls in der Insolvenz. Vom Niedergang sind rund 40.000 Anleger und über 65.000 Verträge betroffen. Während ein Infinus-Manager aus der Haft entlassen wurde, hat ein anderer Privatinsolvenz angemeldet.

Am Anfang waren es Vorwürfe. Diesen gegenüber zeigte sich die Dresdner Infinus Finanzgruppe allerdings „völlig überrascht“. Des Betrugs und der Schädigung von Anlegern und Investoren lautete der Verdacht der Staatsanwaltschaft, als sie Anfang November des vergangenen Jahres in einer konzertierten Aktion Büroräume des Unternehmens in Deutschland und Österreich durchsuchte und Unterlagen sowie Computer sicherstellte. „Aus unserer Sicht sind die Vorwürfe haltlos und durch nichts zu begründen“, wehrte sich der Vorstand und kündigte eine „enge Kooperation mit den Behörden an, um schnell wieder die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können“. Doch auf den darauf erfolgten Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft kam es schließlich doch zum Insolvenzantrag der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner (IKP).

Das Amtsgericht Dresden hatte Bettina Schmudde, Partnerin der Anwaltskanzlei White & Case Insolvenz GbR, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der IKP bestellt. Der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts Dresden erging am 21.11.2013. Die IKP ist eine Tochter der inzwischen insolventen Dresdener Finanzholding Future Business KGaA (FuBus), über deren Vermögen seit November 2013 ebenfalls die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden war.

Nunmehr ist auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IKP eröffnet worden. Das vermeldet nun White & Case in einer Mitteilung. Von der Insolvenz sind rund 530 Gläubiger betroffen, davon 111 Anleihegläubiger, teilt die Kanzlei mit. Letztere hätten insgesamt rund eine Million Euro investiert. IKP sei als Maklerunternehmen innerhalb der INFINUS-Gruppe insbesondere zuständig für die Vermittlung von Finanzprodukten, für die keine besondere Genehmigung der Aufsichtsbehörden notwendig sei. Dazu gehörten unter anderem Versicherungen, Immobilien und Finanzanlagen. Aktuell beschäftige die IKP noch rund 30 Mitarbeiter.

Lesen Sie hier mehr.

Dienstag, 7. Januar 2014

Raffinierte und geduldige Betrüger am Werk

Achtung! - Vorsicht! - Achtung! - Vorsicht! - Achtung! - Vorsicht!


Bitte warnt alle eure Kreise!!!!!!! Unbedingt teilen! Betrüger aktiv!!!

Ich erhielt eben einen Anruf aus Canberra (Australien) mit der Nummer 001-5... . Der Anrufer gab sich als Supportmitarbeiter der Firma Microsoft aus und behauptete, mein Computer sei infiziert und in ein Botnetz eingebunden. Deshalb würde er andauernd Daten ins Internet senden. Es hätten sich schon viele Microsoft-Kunden beschwert. Nun wolle Microsoft mir helfen, diesen hartnäckigen Trojaner zu entfernen.
Um seine Integrität zu beweisen sollte ich in die Eingabeleiste einen cmd-Befehl eingeben worauf eine Liste aktiver Dienste erscheint. An drittletzter Stelle steht ein etwas längerer Dienst mit einer Paket-Nummer. Diese Nummer sei angeblich die IMEI des Windows-Computers, die nur ich und Microsoft kennen. Er liest mir diese Nummer auch korrekt vor und fordert mich dann auf, die Seite http://winsupportus.webs.com/contact-us (Achtung: keine Microsoft-Seite!) zu besuchen und das Programm ganz rechts mit dem großen "A" herunterzuladen.
Die Programmdatei heißt "AA_v3.exe", beinhaltet einen Trojaner (der glücklicherweise von meinem Antivir erkannt wurde) und erlaubt uneingeschränkten remote-access!!!! Die angebliche Computer-ID ist nichts anderes als der Pfad zum standardmäßig hinterlegten Winzip.
Laut offizieller Aussage von Microsoft (diesmal die "echten") läuft diese Masche schon seit Jahren weltweit erfolgreich. Die Betrüger laden dann mit dem Remotezugriff sämtliche Dateien herunter, wobei sie es vor allem auf die Zugangsdaten für Online-Zahlungssysteme abgesehen haben (Banking, Kreditkarten, Paypal, etc.). Microsoft bemüht sich angeblich schon seit ca. 3 Jahren vergeblich, derer habhaft zu werden.
Also bitte teilt diesen Bericht und informiert eure Freunde und Bekannte. Und wenn jemand aus Australien o.ä. anruft, den ihr nicht kennt, dann sprecht eben kein Englisch. Die Betrüger sind sehr freundlich und geduldig, allerdings war die Telefonverbindung auch sehr schlecht.

Samstag, 4. Januar 2014

Gold bleibt der beste Schutz gegen die Krise*

 Worst Case: Die zehn Horrorprognosen für 2014
Gold

Die Wetten von spekulativen Anlegern auf einen steigenden Goldpreis lagen im Dezember so niedrig wie seit über sechs Jahren nicht mehr. Damals nahm die Goldrally richtig Fahrt auf: Im ersten Quartal 2008 übersprang der Preis je Feinunze erstmals die Marke von 1000 Dollar. Nach einer zwischenzeitlich nochmaligen knappen Verdopplung notiert der Unzenpreis derzeit nur ein Viertel höher als zu Beginn des Jahres 2008. Und Spekulanten sind pessimistisch: Die Wetten auf einen sinkenden Goldpreis erhöhten sich laut Zahlen der US-Aufsicht CFTC um 6,2 Prozent auf zuletzt knapp 80 000 Kontrakte, das sind nur 0,6 Prozent weniger als der Rekord vom Juli 2013. Die Netto-Longpositionen, mit denen Investoren auf einen Anstieg des Goldpreises setzen, sind dagegen auf knapp 26 800 Termin- und Optionskontrakte gefallen. So viel Pessimismus spricht üblicherweise eher für steigende Preise. Sollte jedoch die Notenbankpolitik zunächst unverändert und der Risikoappetit an den Börsen hoch bleiben, könnte Gold auch nach dem Absturz um ein Drittel seit dem Hoch unter Druck bleiben.

These: Der Goldpreis fällt 2014 zunächst weiter bis unter 1000 Dollar.
Strategie: Gold bleibt unabhängig von seinem Preis der beste Versicherungsschutz gegen die Schuldenkrise. Die ist nicht beendet, sondern nur zugekleistert. 20 bis 25 Prozent des Vermögens sollten langfristig in Unzen gehalten werden.
Risiko: Wer Gold als Versicherungsschutz und nicht als Renditeturbo begreift, geht kein Risiko ein. Goldmünzen können vererbt werden und werden auch noch in Generationen einen Gegenwert haben, Zahlungsversprechen von Staaten nicht.

Worst Case: Die zehn Horrorprognosen für 2014
Immobilien

Kaum ein Markt ist schwieriger zu fassen als der für Immobilien. Zwar gibt es grobe Anhaltspunkte (Köln teuer, Hamburg teurer, München am teuersten), doch können zwei Immobilien in derselben Straße je nach Mikrolage und Substanz im Preis um ein Drittel differieren. Nicht nur in Großstädten sind in den vergangenen Jahren die Preise enorm gestiegen: Seit 2008 verteuerten sich etwa in Regensburg Eigentumswohnungen um 64 Prozent.

These: 2014 dürfte es angesichts immer noch sehr günstiger Zinsen dynamisch aufwärtsgehen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat für die größten deutschen Städte einen Preisanstieg von 6,5 Prozent vorausgesagt.
Strategie: Renditeobjekte in Metropolen sind rar. Anleger finden aber in Städten wie Bochum oder Jena Objekte, die nur das Zehnfache der Jahresnettokaltmiete kosten, also vor Steuern eine Rendite von zehn Prozent abwerfen. Die ist auch notwendig, um nach Instandhaltung und Teilleerstand die Inflation ausgleichen zu können. Auch für den Eigenbedarf können Anleger natürlich kaufen.
Risiko: Ein massiver, schneller Zinsanstieg würde zu letzten Panikkäufen führen und danach stark auf die Preise drücken.

*: gefunden in Wirtschaftswoche (03.01.2014)

Auf Sand gebaut?


Zunächst einmal wünsche ich meinen Lesern ein frohes neues Jahr 2014, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, Glück und Erfolg!

Passend zum Jahresbeginn hier ein Artikel, der uns das ganze Jahr begleiten soll.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!


Das gilt nicht nur beim Bauen, sondern auch beim Kaufen und insbesondere bei Investitionen, die ja zusätzlichen Ertrag generieren sollen. Wie ein Gutachten über den Baugrund das Fundament der neuen Immobilie absichert, so sollte jeder Investor vorab seine Handlungsgrundlagen bzgl. seiner Investitionen resp. Kapitalanlagen überprüfen (lassen)! Gern helfe ich Ihnen.

Mittwoch, 6. November 2013

Razzia bei INFINUS (Dresden) wegen Verdachts der Bilanzmanipulation und Errichtung eines "Schneeballsystems"

Die Staatsanwaltschaft Dresden führte gestern Hausdurchsuchungen bei der INFINUS AG in Dresden durch. Dabei wurde umfangreiches Material sicher gestellt und Firmen-Kfz. beschlagnahmt. Ebenfalls sollen Personen festgenommen worden sein. Angeblich ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits seit über einem Jahr in dieser Sache.

Hintergründe hat  FONDS professionell recherchiert und zusammen gestellt:

http://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb-praxis/nid/raetselhafte-gewinne-bei-infinus-und-future-business/gid/1011792/?tx_fp_pi1%5Bpicnum%5D=1

Dienstag, 1. Oktober 2013

Richtig erben

   Erben: schwieriger als man meint    

Immer wieder ist von der „Erbengeneration“ die Rede - doch richtig Erben ist gar nicht so einfach: Wann tritt man ein Erbe faktisch an und was tut man, wenn man das gar nicht will?

Neben der Trauer muss man gleichzeitig viele rechtliche - zumeist auch noch fristgebundene - Angelegenheiten bewältigen:

1. Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt

Zunächst sollte stets der Sterbefalls beim Standesamt angezeigt werden. Die Anzeige muss nämlich bereits bis zum dritten, auf den Tod folgenden Werktag erfolgt sein. Zur Anzeige verpflichtet sind alle Angehörigen sowie diejenigen Personen, die bei dem Tod zugegen waren oder in deren Wohnung sich der Todesfall ereignet hat.

2. Gemeinsame Sichtung des Nachlasses

Die Sichtung des Nachlasses sollte durch die potentiellen Erben gemeinschaftlich erfolgen, damit es später im Familienkreis nicht zu unschönen Streitereien darüber kommt, welche Wertgegenstände zum Todeszeitpunkt noch vorhanden waren.

3. Ablieferung des Testaments beim Amtsgericht

Findet sich dabei im Nachlass ein Testament, muss dieses unbedingt sogleich zum Nachlassgericht gebracht werden. Kommt man dieser Ablieferungspflicht nicht nach, kann dies sogar eine Bestrafung wegen Testamentsunterdrückung zur Folge haben. Um jegliches Risiko einer Strafbarkeit auszuschalten, sollte man im Zweifel jedes Dokument beim Amtsgericht abliefern, was auch nur im Entferntesten nach einem Testament aussieht oder als solches angesehen werden könnte. Finden sich mehrere Testamente oder testamentsähnliche Schriftstücke, sollten auch alle abgegeben werden.

4. Achtung: Kündigung von Verträgen gilt als Annahmehandlung

Die meisten Verträge gehen automatisch auf den/die Erben über. Daher kündigen viele Erben diese Verhältnisse zeitig, um nach dem Tod des Erblassers nicht noch länger für Unnötiges zahlen zu müssen (z. B. Verträge über Strom, Gas, Telefon, Handy, Müllabfuhr, Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Internetaccounts etc.). Meistens besteht für die Verträge ein außerordentliches Kündigungsrecht. Um Missbräuche zu verhindern ist auch der Widerruf von (Konto-)Vollmachten und Einzugsermächtigungen ratsam. Gleichfalls sollte man EC und Kreditkarten vorsorglich sperren lassen.
Aber Achtung! Solche Kündigungen und Widerrufe sollte man nur vornehmen, wenn man sich entschieden hat, die Erbschaft auch tatsächlich anzutreten. Juristen sehen hierin nämlich eine sogenannte schlüssige Annahmehandlung, die eine spätere Ausschlagung der Erbschaft unmöglich macht. Der Erbe kann sich vor den Schulden des Erblassers, für die er aufkommen müsste, schützen, indem er die Erbschaft ausschlägt. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen in beglaubigter Form dem Nachlassgericht zugehen. Hat man die Erbschaft bereits angenommen, kann die Ausschlagung nicht mehr erklärt werden.

5. Notarielles Testament kann Erbschein ersetzen

Zur Abwicklung des Nachlasses verlangen zahlreiche Stellen als Legitimationsnachweis den Erbschein. Der Antrag für den Erbschein ist beim Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers zu Protokoll zu erklären. Alternativ kann auch jeder Notar in Deutschland zu diesem Zweck aufgesucht werden. Im Gegensatz zum Notar darf das Nachlassgericht nicht beratend tätig werden. Die Gebühren für Gericht und Notar richten sich einheitlich nach dem neuen Gerichtsund Notarkostengesetz und hängen seit 1. August 2013 vom Wert des Nachlasses abzüglich der Erblasserschulden ab. Die Kosten für den Erbschein kann man sich allerdings sparen, wenn der Erblasser ein notarielles Testament hinterlassen hat. Der vor dem Notar erklärte letzte Wille ersetzt im Gegensatz zum eigenhändig geschriebenen Testament den Erbschein. Auch wenn der Erblasser mittels einer notariellen Vollmacht vorgesorgt hat, die über den Tod hinaus geht, kommt man häufig ebenfalls ohne teuren Erbschein aus.

6. Grundbuchberichtigung bei Immobilien

Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, muss der Erbe das Grundbuch berichtigen lassen. Zu dieser speziellen Abwicklungshandlung bedarf es aber zwingend eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments.
Der Grundbuchberichtigungsantrag sollte unbedingt innerhalb von zwei Jahren gestellt werden, da in diesem Zeitraum keine Gebühren für die Umschreibung anfallen. Hat man seinen Erbscheinsantrag beim Notar erklärt, kann der Grundbuchberichtigungsantrag dort gleich mit erledigt werden. Mit dem Gang zum Notar werden zahlreiche weitere Behördengänge überflüssig.
src="http://i.blog-connect.com/images/w/folgen4.png" border="0"