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Mittwoch, 6. November 2013

Razzia bei INFINUS (Dresden) wegen Verdachts der Bilanzmanipulation und Errichtung eines "Schneeballsystems"

Die Staatsanwaltschaft Dresden führte gestern Hausdurchsuchungen bei der INFINUS AG in Dresden durch. Dabei wurde umfangreiches Material sicher gestellt und Firmen-Kfz. beschlagnahmt. Ebenfalls sollen Personen festgenommen worden sein. Angeblich ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits seit über einem Jahr in dieser Sache.

Hintergründe hat  FONDS professionell recherchiert und zusammen gestellt:

http://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb-praxis/nid/raetselhafte-gewinne-bei-infinus-und-future-business/gid/1011792/?tx_fp_pi1%5Bpicnum%5D=1

Dienstag, 1. Oktober 2013

Richtig erben

   Erben: schwieriger als man meint    

Immer wieder ist von der „Erbengeneration“ die Rede - doch richtig Erben ist gar nicht so einfach: Wann tritt man ein Erbe faktisch an und was tut man, wenn man das gar nicht will?

Neben der Trauer muss man gleichzeitig viele rechtliche - zumeist auch noch fristgebundene - Angelegenheiten bewältigen:

1. Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt

Zunächst sollte stets der Sterbefalls beim Standesamt angezeigt werden. Die Anzeige muss nämlich bereits bis zum dritten, auf den Tod folgenden Werktag erfolgt sein. Zur Anzeige verpflichtet sind alle Angehörigen sowie diejenigen Personen, die bei dem Tod zugegen waren oder in deren Wohnung sich der Todesfall ereignet hat.

2. Gemeinsame Sichtung des Nachlasses

Die Sichtung des Nachlasses sollte durch die potentiellen Erben gemeinschaftlich erfolgen, damit es später im Familienkreis nicht zu unschönen Streitereien darüber kommt, welche Wertgegenstände zum Todeszeitpunkt noch vorhanden waren.

3. Ablieferung des Testaments beim Amtsgericht

Findet sich dabei im Nachlass ein Testament, muss dieses unbedingt sogleich zum Nachlassgericht gebracht werden. Kommt man dieser Ablieferungspflicht nicht nach, kann dies sogar eine Bestrafung wegen Testamentsunterdrückung zur Folge haben. Um jegliches Risiko einer Strafbarkeit auszuschalten, sollte man im Zweifel jedes Dokument beim Amtsgericht abliefern, was auch nur im Entferntesten nach einem Testament aussieht oder als solches angesehen werden könnte. Finden sich mehrere Testamente oder testamentsähnliche Schriftstücke, sollten auch alle abgegeben werden.

4. Achtung: Kündigung von Verträgen gilt als Annahmehandlung

Die meisten Verträge gehen automatisch auf den/die Erben über. Daher kündigen viele Erben diese Verhältnisse zeitig, um nach dem Tod des Erblassers nicht noch länger für Unnötiges zahlen zu müssen (z. B. Verträge über Strom, Gas, Telefon, Handy, Müllabfuhr, Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Internetaccounts etc.). Meistens besteht für die Verträge ein außerordentliches Kündigungsrecht. Um Missbräuche zu verhindern ist auch der Widerruf von (Konto-)Vollmachten und Einzugsermächtigungen ratsam. Gleichfalls sollte man EC und Kreditkarten vorsorglich sperren lassen.
Aber Achtung! Solche Kündigungen und Widerrufe sollte man nur vornehmen, wenn man sich entschieden hat, die Erbschaft auch tatsächlich anzutreten. Juristen sehen hierin nämlich eine sogenannte schlüssige Annahmehandlung, die eine spätere Ausschlagung der Erbschaft unmöglich macht. Der Erbe kann sich vor den Schulden des Erblassers, für die er aufkommen müsste, schützen, indem er die Erbschaft ausschlägt. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen in beglaubigter Form dem Nachlassgericht zugehen. Hat man die Erbschaft bereits angenommen, kann die Ausschlagung nicht mehr erklärt werden.

5. Notarielles Testament kann Erbschein ersetzen

Zur Abwicklung des Nachlasses verlangen zahlreiche Stellen als Legitimationsnachweis den Erbschein. Der Antrag für den Erbschein ist beim Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers zu Protokoll zu erklären. Alternativ kann auch jeder Notar in Deutschland zu diesem Zweck aufgesucht werden. Im Gegensatz zum Notar darf das Nachlassgericht nicht beratend tätig werden. Die Gebühren für Gericht und Notar richten sich einheitlich nach dem neuen Gerichtsund Notarkostengesetz und hängen seit 1. August 2013 vom Wert des Nachlasses abzüglich der Erblasserschulden ab. Die Kosten für den Erbschein kann man sich allerdings sparen, wenn der Erblasser ein notarielles Testament hinterlassen hat. Der vor dem Notar erklärte letzte Wille ersetzt im Gegensatz zum eigenhändig geschriebenen Testament den Erbschein. Auch wenn der Erblasser mittels einer notariellen Vollmacht vorgesorgt hat, die über den Tod hinaus geht, kommt man häufig ebenfalls ohne teuren Erbschein aus.

6. Grundbuchberichtigung bei Immobilien

Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, muss der Erbe das Grundbuch berichtigen lassen. Zu dieser speziellen Abwicklungshandlung bedarf es aber zwingend eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments.
Der Grundbuchberichtigungsantrag sollte unbedingt innerhalb von zwei Jahren gestellt werden, da in diesem Zeitraum keine Gebühren für die Umschreibung anfallen. Hat man seinen Erbscheinsantrag beim Notar erklärt, kann der Grundbuchberichtigungsantrag dort gleich mit erledigt werden. Mit dem Gang zum Notar werden zahlreiche weitere Behördengänge überflüssig.

Sonntag, 14. Juli 2013

Prenzlauer Allee 35, Berlin-Prenzlauer Berg

Eigentumswohnungen im Exklusivvertrieb


Das Objekt befindet sich im beliebten Berliner Bezirk "Prenzlauer Berg" und passt mit seiner charmanten Gründerzeit-Architektur in die historisch und kulturell beeindruckende Szenerie des Viertels.

Hervorragendes Objekt mit sanierten Wohneinheiten


  • hochwertiger Fußbodenbelag (Parkett-/Dielenboden)
  • Marken-Einbaubauküche
  • neuwertige Elektroausstattung
  • neuwertige Sanitäranlagen

Das Objekt bietet 25 Eigentumswohnungen zwischen 33 und 88 m² Wohnfläche.
Einige der Wohneinheiten haben jetzt schon erste Interessenten.

  • Verkaufspreis: 2.950,- €/m²

Die Preise sind im Vergleich zu anderen deutschen und internationalen Großstädten immer noch sehr interessant und versprechen eine gute Investition zu werden.

Eine Musterwohnung im Objekt können Sie gern nach Terminabsprache besichtigen.
Für weitere Informationen und ein ausführliches Exposé kontaktieren Sie uns bitte per email.

p.s.: Wir kümmern uns auch gerne um Ihre Finanzierungswünsche.

Samstag, 13. Juli 2013

Selten gute Chancen!

Strategische Metalle - Eine attraktive Investitionsalternative!

Ohne die wichtigen Technologiemetalle und Seltene Erden kommt kein Hightech-Produkt aus. - Und auch kein gut diversifiziertes Portfolio!

Viele gute Gründe sprechen dafür, jetzt physisch in diese wertvollen Rohstoffe zu investieren. Wir haben die Wichtigsten für Sie zusammengestellt:

Sie sind das neue Gold.

Technologiemetalle und Seltene Erden haben im Vergleich zu Gold den großen Vorteil, daß sie von vielen zukunftsweisenden Industrien gebraucht werden. Gold hingegen wird nur sehr limitiert industriell verarbeitet.

Sie sind die Zukunft.

Ohne Technologiemetalle und Seltene Erden würde kein Windrad, kein Smartphone, kein Flachbildschirm, keine LED-Lampe, kein Hybridfahrzeug und keine Solarzelle funktionieren. Diese wertvollen Metalle sind unverzichtbar für unser modernes Leben!

Sie sind greifbar.

Inflationsgefahren, Staatsverschuldung, Euro- und Finanzkrise. Keiner kennt die Folgen für unser Vermögen genau. Eins aber wissen wir: was auch immer passieren wird, ein physisches Metallinvestment wird noch da sein. Das gibt Ihrem Depot sicheren Halt.

Sie sind knapp.

Die Situation ist brisant: China ist Hauptlieferant und beschränkt die Exporte. Gleichzeitig steigt die weltweite Nachfrage durch den technischen Fortschritt deutlich an. Allein in den letzten drei Jahren haz sich das weltweite Marktvolumen für Seltene Erden mehr als verzehnfacht!

Sie sind sicher in unsicheren Zeiten.

Krisenzeiten waren schon immer die besten Zeiten, um in Sachwerte wie Technologiemetalle und Seltene Erden zu investieren. Ihr realer Gebrauchswert läßt sie auch größere Krisen überstehen. Sie schützen vor Kaufkraftverlust durch Inflation, Währungsreform und Staatsbankrott.

So viele Vorteile hätten andere Investments auch gerne:


  • keine Managementgebühren
  • kein Ausgabeaufschlag
  • keine erfolgsabhängigen Gebühren
  • höchste Sicherheit durch Verwahrung im Hochsicherheitsbunker in Deutschland
  • keine Mehrwertsteuer, da Lagerstätte gleichzeitig Zollfreilager ist
  • keine Abgeltungssteuer nach einem Jahr Haltefrist
  • kein Ausfallrisiko, da physischer Erwerb
  • sehr gute Verkaufsmöglichkeiten, da Erwerb und Lagerung in von der Industrie nachgefragten Zuständen erfolgt
  • zukunftssicher, durch viele Hightech-Anwendungen und drohende Versorgungsengpässe durch das Quasi-Monopol Chinas.
Kompetenz, Kontakte, Erfahrung und hohe Sicherheit: Unsere Partner bieten Ihnen alles, was Sie zu einer guten Entscheidung brauchen.

Sachwert statt Sparbuch!

Wohnungen in einer der stärksten wirtschaftlichen Regionen mit KfW-Finanzierung zu 1,4%  

(Stand: 24.03.2013)


Wir dürfen Ihnen heute eine Investitionsmöglichkeit anbieten, die ihresgleichen sucht.

Die Lage:

Im Herzen Baden-Württembergs, ca. 50 km südlich von Stuttgart, im Landkreis Tübingen liegt Mössingen. Eine hervorragende soziale Infrastruktur und das kulturelle Angebot Mössingens sind Teil der hohen Wohnqualität, die nach wie vor zum Wachstum der jungen Stadt beiträgt.
Erfolgreiche Handels-, Dienstleistungs-, Handwerks- oder auch Industriebetriebe sorgen für Arbeitsplätze und steuern ihren Teil zum guten Gewerbeklima am Ort bei.

Die Wohnungen befinden sich in zentraler Lage der großen Kreisstadt Mössingen. Alle Schulformen, Kindertagesstätten, Seniorenresidenzen, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sowie der Bahnhof sind gut zu erreichen. Ins Stadtzentrum von Tübingen benötigen Sie mit der Bahn ca. 10 Minuten.

Die Immobilie:
Ihre neue Immobilie wartet mit so einigen Finessen auf Sie. Komfortabel ausgestattete Wohnungen in unterschiedlichen Größen. Dieses Objekt ist aufgrund seiner Lage ein idealer Wohnort besonders für Familien mit Kindern und Senioren.

  • moderner Neubau
  • hohe Wärmeschutzwerte werden erreicht
  • KfW-Förderung bis zu 50.000,- € pro Wohnung
  • große Tiefgarage
  • barrierefrei, d. h. Aufzug führt hinunter bis in die Tiefgarage
  • innerstädtische Lage
  • Pellets- und Solarheizanlage, d. h. bis zu 2/3 weniger Nebenkosten
  • 18 Geschoßwohnungen
  • div. Größen ab 52 m²
  • attraktive Grundstücke
  • Parkettböden in allen Wohnräumen
  • geflieste Küche
  • Fußbodenheizung
  • zentrale Heizung- und Warmwasserversorgung
  • Balkon oder Terrasse
  • Mietpreisniveau bei 8,50 €/m² (und mehr)
  • Erwerb direkt vom Eigentümer!
  • KP ab 2.950,- €/m²
z. B. Wohnung Nr. 13:     60,9 m² für 216.234,- € inkl. Tiefgaragenstellplatz

Weitere Informationen gerne auf Anfrage.
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