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Mittwoch, 13. April 2016


Sechs Tipps für erfolgreiches E-Mail-Marketing


Der Sinn und Zweck eines guten E-Mail-Marketings besteht darin, dass die Empfänger Ihrer E-Mails auf die in den E-Mails enthaltenen Links klicken. Sie wollen sich als Website-Betreiber in die komfortable Lage versetzen, den berühmten „Traffic auf Knopfdruck“ zu erzeugen. Richtig angewendetes E-Mail-Marketing ist eine hochwertige und darüber hinaus auch absolut krisensichere Besucherquelle. Das bedeutet, dass die Zahl der Klicks aus Ihrem E-Mail-Marketing möglichst groß sein sollte.


Aber wie sollten Sie Ihr E-Mail-Marketing aufbauen, um die damit erreichte Zahl von Klicks zu maximieren? Im Internet gibt es viele „Geld im Netz“-Websites. Vor allem auf denjenigen dieser Sites, die im englischsprachigen Raum angesiedelt sind, werden Sie hierzu immer wieder den folgenden Satz lesen: „The money is in the list“ – das Geld steckt in der Liste. Soll heißen: Je größer die Liste, desto höher die Umsätze.


Mario Wolosz, der Gründer des E-Mail-Marketing-Dienstleisters Klick-Tipp, hat hierzu eine ganz andere Meinung. Zitat: „Das Geld steckt nicht in der Liste. Wäre das der Fall, dann wären Spammer steinreich. Der Schlüssel liegt vielmehr in der persönlichen Beziehung, die Sie zu den Personen in Ihrem virtuellen Kontaktnetzwerk, das heißt auf Ihrer E-Mail-Liste, aufgebaut haben. Diesen Personen müssen Sie einen echten Mehrwert liefern, der zur Lösung eines Problems beiträgt, das ihnen auf den Nägeln brennt.“


Lassen Sie sich vor allem die letzten beiden Sätze auf der Zunge zergehen. Es kommt nicht auf die Größe der Liste an, sondern auf das Verhältnis, das Sie zu Ihren Abonnenten aufbauen. Wow!


In dem folgenden Lehrvideo stellt Ihnen Mario Wolosz sechs Tipps vor. Wenn Sie diese Tipps beherzigen, dann wird es Ihnen gelingen, zu den Personen auf Ihrer E-Mail-Liste eine vertrauensvolle persönliche Beziehung aufzubauen. Mario Wolosz diskutiert dieses Thema mit Matthias Brandmüller vor der wunderschönen Kulisse des Praia Mole in Florianópolis im Süden Brasiliens.


Klicken Sie auf den Play-Button, um das Video abzuspielen:




Leider ließen sich bei der Aufnahme Hintergrundgeräusche nicht vermeiden. Damit Sie der Videodarstellung trotzdem bequem folgen und die dargestellten Inhalte für Ihr E-Mail-Marketing nutzen können, habe ich das Video schriftlich zusammengefasst.


(1) Formulieren Sie Ihre E-Mails so, als würden Sie Ihrem Lieblingskunden schreiben.

Verfassen Sie kurze, knackige E-Mails. Fügen Sie den Link zu Ihrer Landing-Page gleich am Anfang der E-Mail ein, damit der Leser nicht scrollen muss, um den Link zu sehen. Bringen Sie Ihre Botschaft in maximal sieben Sätzen unter, ähnlich wie bei einer Kleinanzeige.


(2) Schlichtheit und Einfachheit bringen die meisten Klicks ein.

Vermeiden Sie bunte Newsletter-Templates. Zahlreiche Splittests haben gezeigt, dass E-Mails ohne jegliche Formatierung die meisten Klicks erbringen. Denken Sie immer daran: Würden Sie Ihrem Lieblingskunden eine E-Mail in einem professionell gestalteten Newsletter-Template schicken? Gutes E-Mail-Marketing beschränkt sich auf das Wesentliche!


(3) Eine Handlungsanweisung pro E-Mail muss genügen.

Geben Sie in einer E-Mail immer nur eine eindeutige, glasklare Handlungsanweisung. Sie wollen, dass Ihre Empfänger auf einen Link klicken? Dann sollte Ihre Handlungsanweisung nur aus der Aufforderung bestehen, auf den betreffenden Link zu klicken.


(4) Sichern Sie die Lesbarkeit Ihrer E-Mail durch Zeilenumbrüche nach 68 Zeichen.

Umbrechen Sie den Text Ihrer E-Mails stets nach jeweils 68 Zeichen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mails in allen E-Mail-Clients Zeile für Zeile korrekt angezeigt werden.


Bei Klick-Tipp finden Sie übrigens direkt über dem Texteingabefeld einen Link, mit dem Sie Zeilenumbrüche im gesamten E-Mail-Text nach jeweils 68 Zeichen vornehmen können. Ein Klick genügt, und die Zeilen werden in der gewünschten Weise umbrochen.


(5) Verzichten Sie auf Personalisierung.

Warum, das erfahren Sie im Detail in diesem YouTube-Video.


(6) Verschicken Sie Ihre Newsletter nicht von einer no-reply@- oder einer keine-antwort@-E-Mail-Adresse.

Ziehen wir noch einmal die Analogie zu einer E-Mail, die Sie von Ihrem Lieblingskunden bekommen. Würde Ihr Lieblingskunde Ihnen eine E-Mail schicken und dabei eine „keine-antwort@-E-Mail-Adresse“ verwenden?


Wenn Sie Klick-Tipp verwenden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Jeder Kunde bekommt bei Klick-Tipp eine persönliche Klick-Tipp-E-Mail-Adresse. Alle Autoresponder und alle Newsletter, die Sie mit Klick-Tipp versenden, werden unter Verwendung Ihrer persönlichen Klick-Tipp-E-Mail-Adresse zugestellt. Antworten der Empfänger Ihrer E-Mails leitet Klick-Tipp postwendend an die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse weiter.


Besuchen Sie die Website von Klick-Tipp und informieren Sie sich darüber, wie Sie über das Internet effektiv neue Kunden gewinnen können!


Tags: E-Mail-Marketing, Emailmarketing Software, Newsletter

Samstag, 2. April 2016

BUNDESBANK MUSS ZERSTÖRTE BANKNOTEN ERSETZEN

Bild: © NathalieVanBergen / fotolia.com
31 MÄRZ, 2016
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete mit seinem Urteil, das den Beteiligten des Verfahrens am 24. März 2016 zugestellt wurde, die Deutsche Bundesbank zum Ersatz zerstörter Banknoten im Wert von 18.500 Euro.

Was war geschehen? Die heute fast 90-jährige Klägerin hatte die Banknoten mutmaßlich Ende 2013/Anfang 2014, selbst zerstört. Anschließend verlangten ihre Enkel, darunter auch eine Enkelin, die zwischenzeitlich zur Betreuerin der Klägerin bestellt worden war, den Ersatz bzw. den Umtausch der zerstörten Banknoten bei der Filiale der Deutschen Bundesbank in München. Dort wurde ein Ersatz unter Hinweis auf einen bindenden Beschluss der Europäischen Zentralbank abgelehnt, nach dem ein Ersatz bzw. ein Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen sei, wenn Banknoten von ihrem Inhaber vorsätzlich zerstört wurden.

Zur Klage

Die dagegen im Namen der Klägerin von ihrer Enkelin und Betreuerin erhobene Klage auf Verpflichtung der Deutschen Bundesbank zum Ersatz der zerstörten Banknoten wies das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 24. Juli 2014 ab. Die Klägerin ging gegen das Urteil in Berufung und war erfolgreich. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete die Deutsche Bundesbank zum Ersatz der Banknoten.

Zur Urteilsbegründung

Zur Begründung seiner Entscheidung führte der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen auf: nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung habe die Klägerin die Banknoten zwar vorsätzlich zerstört, jedoch bestünden ausreichende Gründe zu der Annahme, dass sie dabei gutgläubig im Sinne des „Beschlusses der Europäischen Zentralbank über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro,Banknoten“ vom 19. April 2013 gehandelt habe.
Angesichts der vorliegenden medizinischen Befunde und im Hinblick auf die für einen geistig gesunden Menschen völlig ungewöhnlichen, im Detail nicht mehr aufklärbaren Tatumstände gehe der Verwaltungsgerichtshof von der Annahme aus, dass sich die Klägerin zum Zeitpunkt der Beschädigung der Banknoten in einem krankheitsbedingten Zustand geistiger Verwirrtheit befunden habe und damit gutgläubig im Sinne des genannten Beschlusses der Europäischen Zentralbank gewesen sei.
Die Revision gegen das Urteil wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann die Deutsche Bundesbank Beschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte. Aktenzeichen: 6 A 682/15

Quelle: http://www.experten.de/
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