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Mittwoch, 2. Dezember 2015

Energielabel für alte Heizungen wird Pflicht

Quelle: T-online.de

Ab Januar 2016 gilt auch für alte Heizungen Etikettenpflicht. 


Schon seit September 2015 müssen neue Heizungen und Warmwasserbereiter das Energielabel tragen. Die Label-Pflicht gilt für Gas-, Öl- und Stromheizungen, Heizungen auf Basis von Wärmepumpen sowie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Kombinationsheizungen mit integrierter Warmwasserbereitung. Auch reine Warmwassergeräte und -speicher sind betroffen. Nun werden auch die alten Kessel beim Endverbraucher damit versehen. 

Zuerst einmal die gute Nachricht: Mit neuen Kosten müssen Endverbraucher nicht rechnen. Sie müssen lediglich dulden, dass ein Fachmann sich die Heizungsanlage ansieht und das entsprechende Etikett anbringt.

Wer darf die Energielabel für alte Heizungen ausstellen?


Die neue Label-Pflicht wird in zwei Schritten eingeführt und gilt für alle Heizkessel, die über 15 Jahre alt sindAb 1. Januar 2016 dürfen Fachleute wie 

  • Heizungsinstallateure, 
  • Schornsteinfeger oder 
  • Energieberater 

die neuen Label anbringen. Ab 2017 sind dann die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, im Zuge der Feuerstättenschau alle noch verbliebenen Heizkessel zu etikettieren. Auch dafür fallen beim Endverbraucher keine Kosten an. Das soll die Akzeptanz gegenüber der Label-Pflicht erhöhen. Die Schornsteinfeger werden für ihren Aufwand vom Staat bezahlt.

Effizienzklassen von A+++ bis G


Wie man es von den Energielabeln für Haushaltsgeräte schon kennt, sind auf dem Etikett eine Farbskala und unterschiedliche Effizienzklassen zu sehen. Besonders sparsame Heizungen werden mit A+++ gekennzeichnet; besonders ineffiziente Anlagen werden der schlechtesten Klasse G zugeordnet. Schon bei der Ausstellung sollen die Verbraucher über mögliche Einsparungen, weiterführende Beratungsangebote und mögliche Fördermittel informiert werden. Das Label soll die Besitzer alter und ineffizienter Heizungen dazu bewegen, über einen Austausch oder einen Wechsel auf regenerativer Energiegewinnung nachzudenken.

Austauschpflicht für alte Heizungen bleibt unverändert


Streng abzugrenzen ist das Labeling von der Austauschpflicht alter Heizkessel gem. EnEV 2014
Ob sich der Austausch oder die Umrüstung auf Green Energy auch finanziell lohnt, ermitteln Verbraucher am besten im Zuge einer unabhängigen Energieberatung. Der Experte wird eine Rentabilitätsrechnung vornehmen und kann auch über den Heizungaustausch hinaus wichtige Tipps für mögliche Energie- und Kosteneinsparungen geben. Die Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 800 Euro bezuschusst.



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