Translate

Mittwoch, 12. März 2014

Infinus: Anleger müssen bis zum 28.03.2014 ihre Ansprüche angemeldet haben

Infinus: Insolvenzverfahren - Anmeldefrist noch bis zum 28.03.2014

(12.03.2014) • Am 31. Januar 2014 wurde vor dem Amtsgerichts Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner eröffnet, zur Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde bestimmt. Als Termin für die Anmeldung der Insolvenzforderungen der Anleihegläubiger wurde der 28. März 2014 bestimmt.

Zugleich wurde für den 25. Februar 2014 für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen ISIN DE000AOEPV 14 sowie ISIN DE000AOEPV 63 Termin zur besonderen Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger bestimmt. Gegenstand der Versammlung ist zum einen der Bericht der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz Partner und zum anderen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger soll die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen und diejenigen Forderungen, die den Anleihegläubigern aus den Orderschuldverschreibungen gegen die INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner zustehen, im Rahmen des Insolvenzverfahrens der INFINUS AG Ihr Kompetenz Partner alleine anmelden. Auf Vorschlag der Insolvenzverwalterin soll hierzu Herr Rechtsanwalt Eberhard Dachs bestimmt werden.
Hinsichtlich der Teilnahme an der besonderen Gläubigerversammlung sind einige Besonderheiten zu beachten. Teilnahmeberechtigt sind zwar alle Inhaber einer Orderschuldverschreibung der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner. Allerdings gelten nur diejenigen Gläubiger auch als stimmberechtigt, die ihre Orderschuldverschreibungen bis spätestens 21.02.2014 bei bestimmten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und zu Beginn der Gläubigerversammlung eine qualifizierte Bescheinigung über die Hinterlegung vorlegen.
Neben dem Insolvenzverfahren gibt es auch Neuigkeiten über das Vermögen der Verantwortlichen der INFINUS AG. Wie die Sächsische Zeitung am vergangenen Mittwoch berichtete, wurde bei den sechs sich in Untersuchungshaft befindenden Infinus-Managern Privatvermögen im Wert von 14,5 Millionen Euro sichergestellt. Hierzu gehören nach einer jetzt veröffentlichten Übersicht im Bundesanzeiger mehrere Luxus-Autos, zwei Dutzend Gold-Barren, zahlreiche Luxusuhren und zwei Motorboote.
Für die Geschädigten bestehen mehrere Möglichkeiten den ihnen entstanden Schaden wieder ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier sowohl Ansprüche gegen die deliktisch Handelnden als auch gegen Anlageberater. „Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko und das Risiko des Renditeausfalls, aufgeklärt haben“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits Geschädigte der INFINUS Gruppe vertritt. „Auch die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die möglicherweise deliktisch Haftenden sind unserem Erachten nach als relativ gut zu bewerten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Eile geboten ist. Denn von der Staatsanwaltschaft Dresden wurden bei den Durchsuchungen eben nur Vermögenswerte in Höhe von ca. 14 Millionen Euro sichergestellt. Geht man von einer durchschnittlichen Beteiligungshöhe von 10.000 Euro aus, bedeutet dies, dass nur die ersten 1.000 Anleger auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen können. Ziel muss es daher sein, für die Anleger in einem Eilverfahren einen dinglichen Arrest zu erwirken, um somit auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen zu können. Dies wird allerdings nur für diejenigen Anleger möglich sein, die die Titel als erste vollstrecken, da vorliegend das ´Windhund-Prinzip` gilt.“ Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher den Betroffenen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Quelle: // CLLB Rechtsanwälte (2014)

Dienstag, 11. März 2014

Pressemitteilung Brenneisen AG

BRENNEISEN CAPITAL AG erhält volle Eigenständigkeit zurück
·         Rückkauf der Aktien vollzogen
·         Fortsetzung der jahrzehntelangen Tradition als Sachwertspezialist
·         Geschlossene Sachwertinvestments durch Regulierung gestärkt

Wiesloch, 11. März 2014 – Die BRENNEISEN CAPITAL AG (BC AG) agiert wieder als eigenständiges Unternehmen. Mit Kaufvertrag vom 10. März 2014 hat Manfred Brenneisen, Vorstand und Gründer der BC AG die Aktien zu 100 Prozent von der Insolvenzverwalterin der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner (Infinus) zurückgekauft.

„Der Rückkauf zieht einen Schlussstrich unter die kurze Episode der Unsicherheit“, erklärt Brenneisen, der bereits kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Infinus den Rückkauf ankündigte. Ende 2012 hatte Infinus die BC AG von Brenneisen erworben, aber unter der Führung des Gründers unverändert weitergeführt. In einem kurzen Zeitrahmen konnten die Bedingungen des Aktienrückkaufs mit der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Partnerin der White & Case Insolvenz GbR aus Dresden, vertraglich fixiert werden. „Wir können damit den Blick endgültig nach vorne richten und uns wieder ausschließlich auf unsere bekannten Kernkompetenzen konzentrieren“, sagt Brenneisen. „Die schon immer streng praktizierte Trennung von Daten, Vertrieb, administrativer Infrastruktur und Produktsortimenten hat sich bewährt und garantiert eine nahtlose Fortführung des Geschäftsbetriebes ohne jegliche Altlasten.“

Geschlossene Sachwertinvestments durch Regulierung gestärkt
Mit der zurückgewonnenen Eigenständigkeit geht die BRENNEISEN CAPITAL AG zuversichtlich in das laufende Geschäftsjahr 2014. Die Rolle geschlossener Sachwertinvestments als wichtiger Bestandteil einer inflationsgeschützten Vermögensanlage ist durch die Regulierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gestärkt. Zertifizierte Prüfprozesse und eine jahrzehntelange Expertise schaffen für den Berater die Voraussetzungen, bei geschlossenen Investmentvermögen die Spreu vom Weizen zu trennen und Kunden in einer auf die Langfristperspektive angelegten Beziehung partnerschaftlich und nicht provisionsorientiert zu beraten.

Veränderungen in der Geschäftsführung
Vor dem Hintergrund einer eher verhaltenen Marktentwicklung hat es im Unternehmen einige administrative und personelle Änderungen gegeben. Jürgen Klein ist auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden. Brenneisen: „Ich möchte mich bei Herrn Klein für sein besonderes Engagement und die gute Zusammenarbeit bedanken und wünsche ihm weiterhin alles Gute.“

Hans-Otto Lessau wird sich zukünftig als Prokurist auf vertriebliche Aufgaben konzentrieren. „Ich freue mich, dass wir die erfolgreiche Arbeit mit Herrn Lessau auf diese Weise auch in der neuen Konstellation fortsetzen können“, so Brenneisen.

Für Fragen steht Ihnen das Team der BRENNEISEN CAPITAL AG gern zur Verfügung.
src="http://i.blog-connect.com/images/w/folgen4.png" border="0"